Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB sind Bestandteil aller Ausbildungsaufträge zwischen Kunden und S-Hoch3 AG (nachfolgend S-Hoch3) soweit keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden.

Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen in allen Fällen der Schriftform.

Abweichende Bedingungen des Kunden, die S-Hoch3 nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für S-Hoch3 nicht verbindlich.

2. Vertragsabschluss / Kursanmeldung

Der Vertrag kommt aufgrund fristgerechter schriftlicher Anmeldung des Kurses und schriftlicher Bestätigung bzw. Rechnungsstellung durch S-Hoch3 zustande.

Zur Ausbildung wird zugelassen, wer folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt:

a) Mind. 18 Jahre (Ausnahme Kurs explizit für Kinder)

b) Guter Leumund

c) Gute Deutschkenntnisse

Im Weiteren behält sich S-Hoch3 ausdrücklich das Recht vor, für verschiedene Ausbildungen unterschiedliche Zulassungskriterien festzulegen und ohne Angaben von Gründen, jeder Person die Teilnahme zu verweigern.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums und der maximalen Teilnehmerzahl berücksichtigt. Der Anmeldeschluss ist durch die maximale Teilnehmerzahl reguliert und ist im jeweiligen Kurs bei der Anmeldung erkennbar. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen und Rechnungsstellung können über E-Mail erfolgen. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie – bei Erreichen der minimalen Teilnehmerzahl – mindestens 5 Tage vor Kursbeginn eine Kurseinladung inklusive organisatorischer Hinweise und eventueller Vorbereitungslektüre.

Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der ganzen Ausbildung.

Die Anmeldung ist persönlich und kann ohne Rücksprache mit S-Hoch3 nicht übertragen werden.

Mit der Anmeldung werden die AGB vorbehaltlos akzeptiert.

Die Kurse finden in der Regel in den Räumlichkeiten vonS-Hoch3 statt. Bitte beachten Sie dazu die Kurseinladung.

3. Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren umfassen namentlich folgende Leistungen: Durchführung, Ausbildungsunterlagen, Nutzung von Schulungsräumen und deren technischen Einrichtungen.

4. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel auf postalischem Wege oder alternativ auf elektronischem Weg per E-Mail. Die Teilnahmegebühren sind vor Kursbeginn zu bezahlen. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Besteht ein Kurs aus mehreren Einheiten, ist das gesamte Entgelt vor Beginn der ersten Ausbildungseinheit zu leisten. S-Hoch3 behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Teilnehmer vom Kurs auszuschliessen, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Ausbildungsbeginn beglichen wurde.

5. Absage, Ausfall und Verschiebung

Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Bei zu wenigen Anmeldungen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmer und entsprechender Erhöhung der Teilnahmegebühren durchgeführt wird. Gibt es eine Frist, bis wann der Kurs abgesagt wird? Bsp: S-Hoch3 behält sich vor, bei Nichterreichen der minimalen Teilnehmerzahl einen Kurs nicht durchzuführen. In diesem Fall werden alle Teilnehmenden bis 5 Tage vor Kursbeginn benachrichtigt.

Bei Absage, insbesondere wenn für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus nicht von S-Hoch3 zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurück erstattet. Müssen einzelne Ausbildungseinheiten abgesagt werden und ist eine Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich, werden den Teilnehmern die Teilnahmegebühren anteilmässig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.

Fällt ein Ausbildner oder Referent aus, kann S-Hoch3 eine andere Person einsetzen.

6. Rücktritt / Abmeldung

Der Teilnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt, spätestens 2 Tage vor Beginn des Kurses schriftlich S-Hoch3 mitteilt. Als Abmeldedatum gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei S-Hoch3.

Bei einem Rücktritt werden folgende Annullationsgebühren/ Umtriebsentschädigungen fällig:

Über 30 Tage vor Beginn CHF 50.—

30 bis 15 Tage vor Beginn 50% der Teilnahmegebühr

14 bis 7 Tage vor Beginn 75% der Teilnahmegebühr

Bei späterer Abmeldung/Nichterscheinen sind 100% der Teilnahmegebühr fällig.

In begründeten Fällen können Ausnahmen gemacht werden. Bei Krankheit und Unfall ist zudem ein Arztzeugnis einzureichen. Versäumte Lektionen können grundsätzlich nicht nachgeholt werden und es erfolgt auch keine Rückerstattung der Teilnahmegebühren.

Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nach Prüfung und Bestätigung durch S-Hoch3 möglich. Bei Abbruch eines Kurses durch den Teilnehmenden ist keine Rückerstattung möglich.

 

  

 

7. Zertifikat

S-Hoch3 stellt jeweils bei vollständig absolviertem Kurs ein Zertifikat oder eine Kursbestätigung aus. Diese wird am Ende des Kurses übergeben.

8. Ausschluss von der Teilnahme

S-Hoch3 ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei wiederholter Störung des Kurses oder der Betriebsablauf von der weiteren Teilnahme auszuschliessen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht.

9. Haftung und Schadenersatz

Bei Ausfall eines Kurses durch Krankheit eines Ausbildners bzw. Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbaren Ereignissen, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Kurses. S-Hoch3 kann in diesen Fällen nicht zu Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden.

Generell gilt, dass S-Hoch3 bei Ausfall eines Kurses nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann.

S-Hoch3 haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten eines Kurses entstanden sind – es sei denn, diese Schäden wurden durch S-Hoch3 vorsätzlich oder grob fährlässig verursacht.

Bei Übertragung des Kurses an Dritte haftet S-Hoch3 nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktionen dieser Personen.

S-Hoch3 haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Ansprüche Dritter.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen der Teilnehmer, wird seitens S-Hoch3 keine Haftung übernommen.

10. Qualitätsstandard

S-Hoch3 verpflichtet sich die branchenüblichen Ausbildungsstandards sowie die Vorgaben des eduQua Standards einzuhalten.

11. Urheberrechte

Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte von S-Hoch3 anzuerkennen, einzuhalten und die ausgehändigten Dokumente in analoger oder elektronischer Form weder zu kopieren, zu verändern, noch an Dritte weiterzugeben. Alle Rechte verbleiben bei S-Hoch3; Übersetzung, Nachdruck und Vervielfältigung der Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung von S-Hoch3 erfolgen.

12. Datenschutz

Die Kunden erklären sich mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten insoweit einverstanden, wie diese für die Abwicklung der damit verbunden Geschäftsabläufe erforderlich sind. S-Hoch3 verpflichtet sich, alle kundenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten – kostenpflichtig oder unentgeltlich – zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.

13. Salvatorisch Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrags davon nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Fassung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

14. Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB unterstehen schweizerischem Recht.

Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von S-Hoch3. S-Hoch3 ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch im Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.

St.Gallen, Dezember 2015

Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird, soweit möglich, eine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt. Die im Text gewählte männliche Form schliesst die weibliche ein.